FG Münster - Urteil vom 27.07.2015
14 K 1224/13 AO
Normen:
AnfG § 4; AnfG § 11; AO § 191; AO § 218 Abs 2; AnfG § 3;

Anfechtung einer Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Erlass eines Duldungsbescheids

FG Münster, Urteil vom 27.07.2015 - Aktenzeichen 14 K 1224/13 AO

DRsp Nr. 2015/18747

Anfechtung einer Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Erlass eines Duldungsbescheids

1) Ein wirksamer Abrechnungsbescheid enthält gegenüber dem Adressaten bindende Feststellungen hinsichtlich der einzelnen im Bescheid angeführten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. 2) Unentgeltlichkeit i.S. des § 4 AnfG liegt vor, wenn die Leistung ohne Rechtspflicht erfolgt und keine bzw. keine ausgleichende Gegenleistung in das Schuldnervermögen gelangt; eine vertragliche Einigung über die Unentgeltlichkeit ist nicht erforderlich.

Normenkette:

AnfG § 4; AnfG § 11; AO § 191; AO § 218 Abs 2; AnfG § 3;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines auf §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens – (AnfG) gestützten Duldungsbescheides.

Die Ehefrau des Klägers war Geschäftsführererin der Komplementär-GmbH der P & Sohn GmbH & Co. KG (KG) mit der Anschrift T-Straße 1 in X-Stadt.