FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2001
6 K 292/99
Normen:
AO (1977) § 135 ; AO (1977) § 328 ; AO (1977) § 329 ;

Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2001 - Aktenzeichen 6 K 292/99

DRsp Nr. 2001/7035

Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung

1. Im Verfahren wegen Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen kann der Stpfl., wenn die Ablehnung der Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärungen bestandskräftig ist, nicht mehr erfolgreich mit Gründen gehört werden, die ihn an der Einhaltung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen gehindert haben sollen. Es ist auch nicht zu prüfen, ob die der Zwangsgeldfestsetzung zugrunde liegende Anordnungsverfügung rechtmäßig war. 2. Die Abgabe der Steuererklärung führt nur zur Einstellung des Vollzugs hinsichtlich des Zwangsmittels und nicht zur Aufhebung des Zwangsmittels. Daher kann auch nach Abgabe der Steuererklärung die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zwangsgeld bestritten und verteidigt werden.

Normenkette:

AO (1977) § 135 ; AO (1977) § 328 ; AO (1977) § 329 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Zwangsgeldern.

Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH mit dem Geschäftszweck des Vertriebs von ... ... Erzeugnissen, Maschinen, Geräten und Artikeln alle Art. für ...