FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.02.2018
13 K 89/17
Normen:
EStG § 4a; AO § 174 Abs. 4 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1418

Anfechtung eines Einkommensteueränderungsbescheids; Fragliche Zuordnung landwirtschaftlicher Grundstücke zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen; Fragliche (Boden-) Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Grundstücken bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2018 - Aktenzeichen 13 K 89/17

DRsp Nr. 2019/8136

Anfechtung eines Einkommensteueränderungsbescheids; Fragliche Zuordnung landwirtschaftlicher Grundstücke zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen; Fragliche (Boden-) Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Grundstücken bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4a; AO § 174 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob landwirtschaftliche Grundstücke zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Eigentümers gehörten mit der Folge, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke bei dessen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der (Boden-) Besteuerung unterliegt.

1. Die Klägerin stammt aus einer Adelsfamilie, [ __ ]