Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides gegen den Arbeitgeber der Klägerin nach § 42d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin war als Arbeitnehmerin bei E (Arbeitgeber) tätig. Dieser war Inhaber eines Einzelunternehmens, das den Betrieb einer Baumschule zum Gegenstand hatte. In dem Unternehmen waren im Streitzeitraum ca. 10 Arbeitnehmer beschäftigt, die überwiegend als Aushilfskräfte steuerlich geführt wurden.
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