I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Februar 2022, Az.
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.928,63 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Audi A6 - Fahrgestellnr. ... zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des o.g. Audi A6 - Fahrgestellnr. ... in Verzug befindet.
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