Streitig ist, ob gegen die angefochtenen Zinsbescheide Einspruch eingelegt wurde:
Das Finanzamt erließ am 27. 8. 1997 einen Bescheid für 1991 mit der rechts oben unter den Absenderangaben stehenden Überschrift "über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag".
Der Festsetzungsteil des Bescheides für 1991 lautet in der ersten Zeile
Körperschaftsteuer Zinsen zur Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag
Festgesetzt werden 1.796.847,00 DM
421.992,00 DM
67.381,76 DM
Auf Seite 2 des Bescheides folgt im Anschluß an die Berechnung des zu versteuernden Einkommens und der Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags die Berechnung der Zinsen auf insgesamt 6 Betragszeilen.
Der Eingangssatz der Rechtsbehelfsbelehrung lautet "Die Festsetzung der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Zinsen kann mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angefochten werden".
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|