Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. November 2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt —FA—) wendet sich gegen die Aufhebung eines gemäß § Abs. der () an den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) ergangenen Duldungsbescheids.
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