FG Düsseldorf - Urteil vom 31.10.2019
9 K 1482/17 AO
Normen:
AnfG § 7; AnfG § 9; AO § 191 Abs. 1;

Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung seitens des Finanzamts über den Erlass eines Duldungsbescheides mit anschließender Eröffnung des Rechtswegs zu den Finanzgerichten

FG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2019 - Aktenzeichen 9 K 1482/17 AO

DRsp Nr. 2021/190

Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Duldungsbescheid; Gläubigeranfechtung seitens des Finanzamts über den Erlass eines Duldungsbescheides mit anschließender Eröffnung des Rechtswegs zu den Finanzgerichten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AnfG § 7; AnfG § 9; AO § 191 Abs. 1;

Tatbestand

Die Unternehmerin B (im Folgenden: B) betrieb zusammen mit ihrem Bruder (im Folgenden: C) von 1997 bis 2007 ein Restaurant, das sie 2007 an eine GmbH Ihres Sohnes weiterveräußerte. Wesentliche Umsätze aus dem Betrieb des Restaurants wurden nicht der Umsatzsteuer unterworfen; außerdem wurde kein ordnungsmäßiger Lohnsteuerabzug auf gezahlte Löhne vorgenommen.