1. Auf die Berufung der Beklagten und der Nebenintervenientin wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 09.10.2019, 2 HK
2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird 100.000,00 € festgesetzt.
I.
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