Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-outRechtsmissbräuchlicher Übertragungsbeschluss (vorliegend verneint)Squeeze-out-Beschluss mit einer Rechtfertigung in sichDarlegungs- und Beweislast für die einen Missbrauchstatbestand begründenden Tatsachen
OLG Köln, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 18 U 213/20
DRsp Nr. 2022/11188
Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-outRechtsmissbräuchlicher Übertragungsbeschluss (vorliegend verneint)Squeeze-out-Beschluss mit einer Rechtfertigung "in sich"Darlegungs- und Beweislast für die einen Missbrauchstatbestand begründenden Tatsachen
1. Ein Übertragungsbeschluss nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf nicht einer sachlichen Rechtfertigung. Der Gesetzgeber selbst hat die Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen, weshalb der Squeeze-out seine Rechtfertigung "in sich" trägt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.