FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2007
1 K 421/04
Normen:
EStG § 39b Abs. 6 § 41b Abs. 1 § 41c Abs. 3 ; DBA FRA Art. 13 Abs. 5 Art. 14 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1401
IStR 2007, 898

Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung; Kassenstaatsprinzip bei Lohnzahlungen der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen 1 K 421/04

DRsp Nr. 2007/15529

Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung; Kassenstaatsprinzip bei Lohnzahlungen der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

1. Die Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer Freistellungsbescheinigung ist nach Ablauf der Frist für die Änderung des Lohnsteuerabzugs unzulässig. 2. Das Kassenstaatsprinzip setzt nicht nur eine öffentlich-rechtliche Zahlstelle voraus, sondern auch, dass der im anderen Staat Ansässige seine Tätigkeit im Rahmen und für Zwecke öffentlicher Verwaltung erbringt. 3. Die Versicherungsanstalt des Bundes und Länder ist zwar eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, nimmt aber keine hoheitlichen Aufgaben wahr.

Normenkette:

EStG § 39b Abs. 6 § 41b Abs. 1 § 41c Abs. 3 ; DBA FRA Art. 13 Abs. 5 Art. 14 Abs. 1, 3 ;

Tatbestand: