FG München - Urteil vom 11.08.2017
7 K 775/17

Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Einspruchsverfahren; Kommanditist; Frist; Feststellung; Gesellschafter; Vergabe; Wiedereinsetzung; Klage; Handelsregister; Finanzgerichtsordnung; Abgabenordnung; Bekanntgabe; Co KG; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Aufgabe zur Post; Pkh; Bescheid; Haftung; Glaubhaftmachung; Versicherung; Gesellschaft; anwaltliche Versicherung

FG München, Urteil vom 11.08.2017 - Aktenzeichen 7 K 775/17

DRsp Nr. 2018/10211

Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Einspruchsverfahren; Kommanditist; Frist; Feststellung; Gesellschafter; Vergabe; Wiedereinsetzung; Klage; Handelsregister; Finanzgerichtsordnung; Abgabenordnung; Bekanntgabe; Co KG; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Aufgabe zur Post; Pkh; Bescheid; Haftung; Glaubhaftmachung; Versicherung; Gesellschaft; anwaltliche Versicherung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist, ob das Finanzamt den Kläger zu Recht für Steuerschulden der Firma ...-Projektmanagement Ltd. (...) in Haftung genommen hat.

Die ... ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in ..., Großbritannien und unterhielt eine Zweigniederlassung in München. Sie wurde beim Amtsgericht München im Handelsregister unter HRB ... eingetragen. Der Gegenstand ihres Unternehmens war die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Vergabe von Aufträgen. Die ... war Komplementärgesellschaft der Firma ...-Bauregie-Projektmanagement Ltd. & Co. KG (Ltd. & Co. KG). Der Kläger war Gesellschafter der ... und Kommanditist der Ltd. & Co. KG, außerdem war er vom 25. Mai 2010 bis 31. Mai 2011 Generalbevollmächtigter der ....