Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 115/14, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Kosten für das Verfahren nach §
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