FG Nürnberg - Urteil vom 06.06.2013
7 K 1266/12
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG

FG Nürnberg, Urteil vom 06.06.2013 - Aktenzeichen 7 K 1266/12

DRsp Nr. 2013/21607

Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG

Allein die Ankündigung des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters, bei der künftigen Berufsausübung einer Kontrolle durch andere Berufsträger zu unterliegen, genügt nicht, die Gefährdung von Auftraggeberinteressen auszuschließen. Der Entlastungsbeweis nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG wird damit nicht erbracht.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beklagte zu Recht die Bestellung des Klägers als Steuerberater widerrufen hat.