OLG München - Beschluss vom 16.04.2018
7 U 4136/17
Normen:
HGB § 425 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 21.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 15023/16

Anforderungen an den Nachweis der Ablieferung des Transportguts an den Empfänger

OLG München, Beschluss vom 16.04.2018 - Aktenzeichen 7 U 4136/17

DRsp Nr. 2018/5250

Anforderungen an den Nachweis der Ablieferung des Transportguts an den Empfänger

1. Der Frachtführer hat eine Ablieferung des Transportguts an den Empfänger nicht bewiesen, wenn der Fahrer das Transportgut vor dem unbesetzten Lagergebäude des Empfängers abgestellt hat. Denn hierdurch wurde diesem unmittelbarer Besitz noch nicht verschafft. 2. Das Abstellen wertvoller Ware vor dem unbesetzten Lagergebäude des Empfängers stellt sich als in besonderem Maße fahrlässig und damit leichtfertig i.S. von § 435 HGB dar. Das gilt selbst dann, wenn dergleichen in der Vergangenheit schon so praktiziert wurde.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.11.2017 (Az.: 13 HK O 15023/16 wird einstimmig zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Dieser Beschluss und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 425 Abs. 1;

Gründe