LAG Köln - Urteil vom 08.06.2022
11 Sa 829/21
Normen:
EFZG § 3; EFZG § 5;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 14.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 486/21

Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 08.06.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 829/21

DRsp Nr. 2023/393

Anforderungen an den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers

1. Der Beweis krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel durch die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 EFZG geführt. 2. Der ordnungsgemäß ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt aufgrund der normativen Vorgaben im EFZG ein hoher Beweiswert zu. 3. In der Gesamtschau liegen hinreichende Umstände vor, die geeignet sind, den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, wenn eine wiederholte Erkrankung im Anschluss an einen Heimaturlaub in einen Zeitraum fällt, für den der Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt hat und der Arbeitnehmer sich hinsichtlich seiner Rückkehrmöglichkeiten an den Arbeitsplatz aus dem Ausland widersprüchlich eingelassen hat.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 14.10.2021 - 5 Ca 486/21 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3; EFZG § 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.