Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei erneuter Stellung eines Antrags auf Eintragung einer von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligten Eigentumsvormerkung im Grundbuch nach vorheriger Rücknahme des Antrags
KG, Beschluss vom 04.12.2018 - Aktenzeichen 1 W 342/18
DRsp Nr. 2019/71
Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei erneuter Stellung eines Antrags auf Eintragung einer von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligten Eigentumsvormerkung im Grundbuch nach vorheriger Rücknahme des Antrags
Wird die von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligte Eintragung im Grundbuch - hier einer Eigentumsvormerkung - nach vorheriger Rücknahme des Antrags von dem Urkundsnotar im Namen aller Beteiligten erneut zum Vollzug dem Grundbuchamt vorgelegt, ist in der Form des § 29 Abs. 1GBO die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im Zeitpunkt seiner Erklärung nachzuweisen.