Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.06.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche wegen unmittelbarer Kommanditistenhaftung geltend.
Sie ist Führerin eines Konsortiums von Großbanken, das auf der Grundlage eines Darlehensvertrages vom 27.06.2002 der C mbH & Co. KG (im Folgenden: C KG) einen Kredit in Höhe von 103.080.000,- € gewährte.
Das Darlehen lief bis zum 30.12.2011 und wurde bislang nicht zurückgezahlt. Eine Verlängerung des Darlehens wurde nicht vereinbart.
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