Die angefochtene Zwischenverfügung wird hinsichtlich der Beanstandungen aufgehoben,
es sei eine öffentlich beglaubigte Abschrift des unterschriebenen Gesellschaftsvertrages einzureichen und
die in den „Articles of Association“ in Bezug genommenen „Table A“ der Companies Regulations 1985 seien als Bestandteil des Gesellschaftsvertrages der Anmeldung in beglaubigter Übersetzung beizufügen.
Im Übrigen ist die Beschwerde in der Hauptsache erledigt.
I.
Die Beteiligte wurde nach den von ihr zu den Akten gereichten Unterlagen als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem "Companies Act 1985" in F am 07.09.2009 gegründet und dort in das "Registrar of Companies for F and X" in D unter der "Company No. ########" eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in C/F.
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