BFH - Beschluss vom 02.09.2014
X B 10/14
Normen:
EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 190
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 11.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 434/13

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei einem neu gegründeten Betrieb

BFH, Beschluss vom 02.09.2014 - Aktenzeichen X B 10/14

DRsp Nr. 2014/18358

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht bei einem neu gegründeten Betrieb

NV: Es ist geklärt, dass bei zu gründenden Betrieben auch nach Neufassung des § 7g EStG strenge Maßstäbe an die Feststellung der Investitionsabsicht zu legen sind (vgl. Senatsrechtsprechung).

1. Im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) setzt der Nachweis der Investitionsabsicht auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben nicht zwingend eine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts noch im Wirtschaftsjahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags voraus. 2. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über den Finanzierungszusammenhang stehen der Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags auch dann nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige ihn nicht bereits in der ursprünglichen Steuererklärung, sondern erst in einem Nachtrag zur Steuererklärung geltend macht.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe