BFH - Urteil vom 06.04.2016
X R 15/14
Normen:
EStG § 7g;
Fundstellen:
BFHE 254, 209
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 17.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4719/12

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht i.S. von § 7g EStG

BFH, Urteil vom 06.04.2016 - Aktenzeichen X R 15/14

DRsp Nr. 2016/17302

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht i.S. von § 7g EStG

Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang 1. Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gemäß § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG. 2. Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht. 3. Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (Abweichung von früherer Rechtslage).

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2013 15 K 4719/12 E aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsver-fahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 7g;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt u.a. mit einem Taxiunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Streitjahr 2008 ermittelte er seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Einkommensteuer wurde zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt.