BFH - Urteil vom 06.04.2016
X R 28/14
Normen:
EStG § 7g;
Fundstellen:
BFHE 254, 218
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 02.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 308/12

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht i.S. von § 7g EStG

BFH, Urteil vom 06.04.2016 - Aktenzeichen X R 28/14

DRsp Nr. 2016/17303

Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht i.S. von § 7g EStG

Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang 1. Der Steuerpflichtige trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Investitionsabsicht gemäß § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG. 2. Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht. 3. Ein Finanzierungszusammenhang ist im Geltungsbereich des § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG nicht mehr zu fordern (Abweichung von früherer Rechtslage). (teilweise Parallelentscheidung zu X R 15/14)

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. April 2014 9 K 308/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 7g;

Gründe

I.