Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.11.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 253,85 EUR brutto Urlaubsabgeltung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2017 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 94% und die Beklagte zu 6%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 97% und die Beklagte zu 3%.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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