Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.01.2018 –
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH mit Sitz in T, ist mit der Vermietung von und dem Handel mit Autokränen unternehmerisch tätig. Ihr Gesellschafter B war bis zu seiner Ablösung im Mai 2009 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Neben der Klägerin gehören auch die Firmen D, E, F und ... S.A. (SA) im Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg) zu der ...-Gruppe (C–Gruppe), die in großem Umfang mit Autokränen handelte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|