LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.09.2016
6 Sa 78/16
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 21.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 417/14

Anforderungen an den Nachweis geleisteter ArbeitsstundenNachweis der Ansprüche des Arbeitnehmers durch eine erteilte Lohnabrechnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 78/16

DRsp Nr. 2017/10149

Anforderungen an den Nachweis geleisteter Arbeitsstunden Nachweis der Ansprüche des Arbeitnehmers durch eine erteilte Lohnabrechnung

Die Erteilung einer Lohnabrechnung hindert den Arbeitgeber regelmäßig nicht, diese später zu widerrufen, Gegenansprüche zu erheben oder aus anderen Gründen die Zahlung zu verweigern. Jedoch ist er nur dann nicht an die Lohnabrechnung gebunden, wenn er substantiierte Einwendungen gegen die Richtigkeit vorbringt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 21. Januar 2016 - 7 Ca 417/14 KH - in Ziff. 1 teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. 1.1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin folgenden Lohn zu zahlen:

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Für April 2011 4.649,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 abzüglich eines gezahlten Nettobetrages von 1.700,75 Euro;

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Für August 2011 3.279,11 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2011 abzüglich eines gezahlten Nettobetrages von 1.670,48 Euro;

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Für Oktober 2012 4.239,49 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2011 abzüglich eines gezahlten Nettobetrages von 1.690,18 Euro.

1.2. II. III.