BFH - Urteil vom 09.03.2017
VI R 33/16
Normen:
EStG § 33a Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 18.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4220/12

Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen

BFH, Urteil vom 09.03.2017 - Aktenzeichen VI R 33/16

DRsp Nr. 2017/7425

Anforderungen an den Nachweis von Unterhaltszahlungen

1. NV: Der Steuerpflichtige hat die Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltszahlungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG nachzuweisen, und zwar neben der Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers insbesondere auch die behaupteten Zahlungen. 2. NV: Gemäß § 90 Abs. 2 AO sind bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen.

Der Nachweis von Unterhaltszahlungen kann nicht durch eine Bestätigung der Empfängerin geführt werden, wonach diese einen bestimmten Betrag jährlich als Unterstützungsleistung erhalten habe, sofern aus der Empfangsbestätigung nicht ersichtlich ist, ob die Zuwendungen als Einmalbetrag oder in Teilbeträgen übergeben worden sind und zu welchem Zeitpunkt dies geschah. Vielmehr verlangt der Nachweis einer Bargeldübergabe neben einer belastbaren Empfängerbestätigung einen zeitnahen, lückenlosen Nachweis der "Zahlungskette", also Nachweise über Abhebungen oder konkrete Verfügbarkeit dieser Beträge zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Steuerpflichtigen. Allein das Vorliegen entsprechender Einkommens- und Vermögensverhältnisse genügt hierfür nicht.

Tenor