LAG Baden-Württemberg, vom 04.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 73/16
ArbG Stuttgart, vom 22.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 7/16
Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer RevisionsbegründungVerwirkung des Rechts auf KlageerhebungVerwirkung als Sonderfall der unzulässigen RechtsausübungBestehen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion
BAG, Urteil vom 20.03.2018 - Aktenzeichen 9 AZR 508/17
DRsp Nr. 2018/7988
Anforderungen an den notwendigen Inhalt einer RevisionsbegründungVerwirkung des Rechts auf KlageerhebungVerwirkung als Sonderfall der unzulässigen RechtsausübungBestehen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion
Orientierungssätze:1. Der Senat lässt offen, ob das Recht, sich auf den (Fort-)Bestand eines gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Nr. 1AÜG begründeten Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann.2. Die widerspruchslose Wiederaufnahme der Arbeit im Betrieb des Verleihers nach Beendigung der Tätigkeit bei einem Entleiher erfüllt regelmäßig noch nicht das für eine Verwirkung erforderliche Umstandsmoment. Die bloße Nichtergreifung von Maßnahmen durch den Leiharbeitnehmer gegen seine Abberufung vom Entleiher begründet bei diesem ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch kein schützenswertes Vertrauen, der Leiharbeitnehmer werde keine Rechte aus dem nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG zustande gekommenen Arbeitsverhältnis geltend machen.
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