FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.10.2013
1 K 2747/12
Normen:
EStG § 33; EStDV § 64 Abs. 1;

Anforderungen an den qualifizierten Nachweis der medizinischen Indikation einer Maßnahme bei Hochintelligenz eines Kindes

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2013 - Aktenzeichen 1 K 2747/12

DRsp Nr. 2014/13221

Anforderungen an den qualifizierten Nachweis der medizinischen Indikation einer Maßnahme bei Hochintelligenz eines Kindes

Die Einholung von psychologischen Gutachten spezialisierter Fachkräfte kann ein amtsärztliches Attest im Einzelfall dann ersetzen, wenn vom Amtsarzt entsprechende Spezialkenntnisse nicht erwartet werden können und eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen ausscheidet, da die Kasse die Übernahme der Behandlungskosten abgelehnt hat. Ist nach dem Gutachten eine vorbeugende psychologische Therapie erforderlich, um das Auftreten einer Krankheit, bzw. seelischen Behinderung zu vermeiden, so kann den Eltern nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis das Kind diese seelische Behinderung hat, um dann die Kosten der Behandlung dieser Krankheit als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.

Normenkette:

EStG § 33; EStDV § 64 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Therapieaufwendungen inkl. Fahrtaufwendungen und Unterkunftskosten in die Schweiz als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.