BFH - Urteil vom 27.06.2018
X R 26/17
Normen:
EStG § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2018, 1255
DStZ 2019, 59
HFR 2018, 946
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 05.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1740/16

Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Anschaffung und der Veräußerung von Grundstücken im Hinblick auf einen gewerblichen GrundstückshandelErtragsteuerliche Behandlung der Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen

BFH, Urteil vom 27.06.2018 - Aktenzeichen X R 26/17

DRsp Nr. 2018/15627

Anforderungen an den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Anschaffung und der Veräußerung von Grundstücken im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel Ertragsteuerliche Behandlung der Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen

1. NV: Bei der Beurteilung des erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Anschaffung und der Veräußerung von Grundstücken i.S. der Grundsätze über den gewerblichen Grundstückshandel ist der Zeitraum, während dessen ein Grundstück als Anlagevermögen eines land– und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens langfristig selbst genutzt wurde, grundsätzlich zu berücksichtigen. 2. NV: Die Überführung eines Grundstücks ins Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe gilt nicht als Anschaffung i.S. der Grundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel; eine entsprechende Anwendung von § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG kommt nicht in Betracht.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. April 2017 4 K 1740/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Satz 2;

Gründe

I.