Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.4.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts B - 11 O 343/14 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 30 % der Klägerin und zu 70 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|