1. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München vom 18. Mai 2010 aufgehoben.
2. Die Akten werden dem Amtsgericht München zur weiteren Durchführung des Eintragungsverfahrens zurückgegeben.
I. Zur Eintragung in das Handelsregister wurde unter Bezugnahme der Entscheidung des OLG München vom 30.4.2008, MittBayNot 2008, 401 angemeldet:
"Die Firma S. GmbH hat den Geschäftsbetrieb der Firma W. S. GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB Nr. ....., übernommen.
Da darin möglicherweise eine Geschäftsübernahme im Sinne von § 25 HGB gesehen werden könnte, wird vorsorglich angemeldet was folgt:
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