Auf die Revision des Hauptzollamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. April 2013 4 K 4692/12 VSt aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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