Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage darüber, ob die Anordnung eines dinglichen Arrestes nichtig oder rechtswidrig gewesen ist.
Die Klägerin, die L GmbH, ist seit Juni 2007 in der Baubranche (Fassadendämmung und Trockenbau) tätig. Alleiniger Anteilseigner und Geschäftsführer war bis zum 15.10.2015 Herr G L, seit diesem Zeitpunkt ist sein Sohn F L alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Des Weiteren vermietet die Klägerin Gerüste und Firmennutzfahrzeuge an die G GmbH, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr F L ist.
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