Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Registergerichts vom 25.08.2022 wird auf Kosten der betroffenen Gesellschaft zurückgewiesen.
I.
Am 18.05.2022 wurde die Urkunde mit der UR-Nr. .../2022 der Notarin B1 aus ... beurkundet, durch welche die Betroffene mit einem Stammkapital von 27.000 Euro gegründet wurde. Ausweislich § 18 des als Anlage zur Urkunde beigefügten Gesellschaftsvertrages trägt die Gesellschaft Kosten und Steuern dieses Vertrages und seiner Durchführung bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro.
Ebenfalls am 18.05.2022 hat der Geschäftsführer der Betroffenen diese zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
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