FG München - Urteil vom 21.09.2016
4 K 1086/13
Normen:
ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2;

Anforderungen an die Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei Zusammenfall von Erbfall und Nacherbfall

FG München, Urteil vom 21.09.2016 - Aktenzeichen 4 K 1086/13

DRsp Nr. 2016/18389

Anforderungen an die Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei Zusammenfall von Erbfall und Nacherbfall

Tenor

1.

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 1. April 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. März 2013 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer der Klägerin auf 291.099.- € herabgesetzt wird.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

4.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe der Klägerin der bislang nur zu 1/11 zugestandene erbschaftsteuerliche Freibetrag für von Todes wegen erworbenes Betriebsvermögen gewährt werden muss.