OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.11.2016
VII-Verg 27/16
Normen:
SGB V § 127;

Anforderungen an die Ausschreibung von Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 27/16

DRsp Nr. 2017/4615

Anforderungen an die Ausschreibung von Hilfsmitteln zur Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen

Im Rahmen der Ausschreibung von Hilfsmitteln für die Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen ist die Kombination eines 3-Partner-Modells mit Wahlfreiheit des Versicherten hinsichtlich des Leistungserbringers des Produkts sowie der Frage, ob eine Beratung erfolgen soll, vergaberechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere ist sie nicht unter dem Gesichtspunkt unzumutbar, dass den Bietern eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation nicht möglich wäre.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 12. Juli 2016 (VK 2 - 49/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Normenkette:

SGB V § 127;

Gründe