Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 13.12.2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb im Streitjahr 2004 —organisatorisch getrennt— mehrere Erotikmärkte unter einer einheitlichen Firmierung.
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