BFH - Urteil vom 11.02.2004
II R 5/02
Normen:
AO § 121 § 157 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1062
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 19.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4996/99

Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

BFH, Urteil vom 11.02.2004 - Aktenzeichen II R 5/02

DRsp Nr. 2004/9699

Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

1. Ein schriftlicher VA - dazu gehört der Steuerbescheid - ist zu begründen, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist.2. Die Begründungspflicht dient der Verwirklichung des gem. Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsschutzes gegen öffentliche Hoheitsakte.3. Die Finanzbehörde kann sich in ihrer zum Verständnis des VA erforderlichen Begründung darauf beschränken, die ihre Entscheidung maßgebend tragenden Erwägungen bekannt zu geben. Dabei ist das Maß der erforderlichen Begründung jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Verständnisfähigkeit des Inhaltsadressaten/Betroffenen zu bestimmen.

Normenkette:

AO § 121 § 157 ;

Gründe:

I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 22. Dezember 1997 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von A ein Grundstücksareal zu einem Kaufpreis von 27 000 000 DM. Die Klägerin verpflichtete sich, den Grundbesitz alsbald weiter zu veräußern. Der Kaufpreis war in Raten --spätestens am 21. Dezember 2017-- zu zahlen und nicht zu verzinsen.