I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 22. Dezember 1997 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) von A ein Grundstücksareal zu einem Kaufpreis von 27 000 000 DM. Die Klägerin verpflichtete sich, den Grundbesitz alsbald weiter zu veräußern. Der Kaufpreis war in Raten --spätestens am 21. Dezember 2017-- zu zahlen und nicht zu verzinsen.
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