Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Juni 2016 - 2 Ca 1814/16 - aufgehoben.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin 3/4 und der Beklagte 1/4 zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren über die Tragung der Kosten des Rechtsstreits nach übereinstimmender Erledigungserklärung.
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