Auf die Revision der Klägerinnen werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig sind Einkommenserhöhungen (entgangener Zins) in den Jahren 2000 bis 2007 (Streitjahre) und die Rechtmäßigkeit der Bekanntgabe von Steuer- bzw. Feststellungsbescheiden.
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