Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Der Kläger bewirtschaftet in A/B einen land - und forstwirtschaftlichen Betrieb und ermittelt seine Gewinne nach § 4 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 01. Mai bis 30. April. Der Grund und Boden des landwirtschaftlichen Betriebs wurde als Siedlerstelle mit einer Größe von 26,9472 ha mit Siedlervertrag vom ....04.1963 durch die Eheleute C/C1, die Großeltern des Klägers, zum Preis von 174.500 DM erworben. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wurde der Hof durch Vertrag vom ....01.1968, UR.Nr. 1, auf die Eltern des Klägers, C2-3, übertragen. Mit Hofübergabevertrag vom ....10.2006, UR.Nr. 2 wurde der Hof auf den Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einschließlich der zum Hof gehörenden Milchlieferrechte übertragen, u.a. gegen Zahlung einer monatlichen Rente von zunächst 750 €.
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