BFH - Urteil vom 11.02.2009
I R 25/08
Normen:
DBA USA Art. 15 Abs. 1; DBA USA Art. 20 Abs. 4; DBA USA Art. 23 Abs. 2; EStG § 3c Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1; EStG § 32b;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 18.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 284/06

Anforderungen an die Berücksichtigung von Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA als Werbungskosten; Erfassung der steuerfreien Tätigkeitsvergütung eines eine Ausbildungsstation in den USA ableistenden Referendars nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen i.R.d. Progressionsvorbehalts

BFH, Urteil vom 11.02.2009 - Aktenzeichen I R 25/08

DRsp Nr. 2009/15301

Anforderungen an die Berücksichtigung von Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA als Werbungskosten; Erfassung der steuerfreien Tätigkeitsvergütung eines eine Ausbildungsstation in den USA ableistenden Referendars nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen i.R.d. Progressionsvorbehalts

1. Aufwendungen eines Referendars für eine Ausbildungsstation in den USA sind nur im Hinblick auf den Anteil, der auf den hierfür bezogenen inländischen Arbeitslohn entfällt, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn von der Ausbildungsstation eine steuerfreie Tätigkeitsvergütung gezahlt wird (Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA-USA 1989). 2. Die steuerfreie Tätigkeitsvergütung ist nach Abzug des hierauf entfallenden Anteils der Aufwendungen im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu erfassen.

Normenkette:

DBA USA Art. 15 Abs. 1; DBA USA Art. 20 Abs. 4; DBA USA Art. 23 Abs. 2; EStG § 3c Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1; EStG § 32b;

Gründe:

I.

Streitig ist, in welchem Umfang Aufwendungen eines Rechtsreferendars für einen Ausbildungsabschnitt bei einer amerikanischen Rechtsanwaltssozietät als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden dürfen, wenn von der Sozietät eine steuerfreie Tätigkeitsvergütung gezahlt worden ist.