LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.01.2020
3 Sa 313/19
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 17.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 268/19

Anforderungen an die Berufungsbegründung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 313/19

DRsp Nr. 2020/6670

Anforderungen an die Berufungsbegründung

Eine Berufungsbegründung, die noch nicht einmal aus einer lediglich zusammenfassenden Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens besteht, genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO nicht.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.07.2019 - Az.: 7 Ca 268/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um die Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie darüber, ob dem Kläger gegenüber dem Beklagten noch Zahlungsansprüche zustehen.

1. 2. 1. 2. 3. 4.