Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19. November 2019, Az.
Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.
3.Dieses Urteil und das zu 1. bezeichnete Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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