Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.07.2017 in Sachen4
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das o. g. Urteil teilweise abgeändert:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im vorliegenden Verfahren um eine arbeitgeberseitige Änderungskündigung vom 18.08.2016 sowie eine Versetzung des Klägers für die Zeit vom 23.09.2016 bis 03.04.2018 nach B .
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