Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Juli 2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) zum Bezug von Kindergeld für seinen im Juli 2004 geborenen Sohn für den Zeitraum von Dezember 2007 bis Juni 2008.
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