1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17.08.2017 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind von der Beklagten zu 3/4 und von der Klägerin zu 1/4 zu tragen.
4. Die Revision gegen Ziffer 1 wird für die Beklagte zugelassen.
Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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