BFH - Beschluss vom 16.07.2019
X B 114/18
Normen:
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; AO § 162;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 1127
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 19.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3338/12

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei unterbliebener Verwertung der Schätzung eines vom Finanzgericht selbst beauftragten gerichtseigenen Prüfers

BFH, Beschluss vom 16.07.2019 - Aktenzeichen X B 114/18

DRsp Nr. 2019/12717

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei unterbliebener Verwertung der Schätzung eines vom Finanzgericht selbst beauftragten gerichtseigenen Prüfers

NV: Ein FG verstößt gegen seine Pflicht, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, wenn es im Urteil ohne nähere Begründung die vom FA vorgenommene Vollschätzung der Einnahmen übernimmt und sich nicht mit der in den Gerichtsakten enthaltenen Stellungnahme des vom FG selbst beauftragten gerichtseigenen Prüfers auseinandersetzt, der mit einer vertret- und nachvollziehbaren Begründung zu einer wesentlich geringeren Schätzung als das FA kommt.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.07.2018 – 13 K 3338/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; AO § 162;

Gründe

I.