Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung der Amtsgerichts Bochum zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Bochum hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit gem. §§ 378 Abgabenordnung, 25 Einkommenssteuergesetz zu einer Geldbuße von 2 000,00 € verurteilt.
Das Amtsgericht hat hierzu folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene ist Kaufmann und betreibt einen Großhandel.
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