I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 25. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für die Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|